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VIEL RAUCH UM NIX
 
Ärgern Sie sich nicht über das Rauchverbot.
Nutzen Sie unser Equipment um für Ihre Gäste einen Raucherbereich zu schaffen.
 
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Nach dem Baden-Württemberg ab dem 01. August 2007, als erstes Bundesland das Nichtraucherschutzgesetz eingeführt hat, darf wohl auch in die restlichen Bundesländer in öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern und Schulen, sowie in Gastronomiebetrieben, nicht mehr geraucht werden.
 
Was können die Gastronomiebetriebe unternehmen, um rauchende Gäste in der kalten Jahreszeit, nicht frierend in den Außenbereich zu verweisen?
 
1. In komplett abgetrennten Nebenzimmern- RAUCHERZONEN einzurichten. Die genauen Vorgaben und Bestimmungen hierzu sind, je nach Bundesland unterschiedlich ausgelegt worden.
 
 
 
 
2. Hat das Gastronomie-Objekt keine Möglichkeit eines separaten und vollständig abgetrennten Raucherzimmers, sind sogenannte Wohlfühlzonen im Außenbereich zu empfehlen. Genauer gesagt, durch das errichten- gestalten einer Erlebnisgastronomie im Freien, und durch die Installation von Solamagic Infrarot-Heizstrahlern im Außenbereich, geben Sie den Rauchern die Möglichkeit, auch in der kalten Jahreszeit sich wohl zu fühlen, und ohne zu frieren die „geliebte Zigarette" zu genießen!
 
Lassen Sie Ihre Gäste nicht in der Kälte stehen - halten Sie sich Ihre Gäste warm!

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Mit der neuen Wärmestrahlerserie SOLAMAGIC garantieren Sie Ihren Gästen wohlige und gleichmäßige Wärme, Wärme wie von der Sonne, sowie mediterranes Flair durch rötliches Licht.

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Stellen Sie eine Markise und eventuell noch einen Windschutz gegen Sturm, Regen und Schnee zur Verfügung. Seien Sie kreativ und bieten Sie den Rauchern ein besonderes Erlebnis, ein „Raucherparadies" im Freien!

Ihre Gäste werden es Ihnen mit mehr Umsatz danken!

Terrassenheizstrahler zum Großansicht anklicken bitte. 

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